Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Allgemeine Leistungsrahmen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen raumflüstern – Sonja Höretzeder, Hauptstraße 16, 2532 Heiligenkreuz, (nachfolgend „raumflüstern“) und dessen Auftraggeber:innen, Kund:innen (nachfolgend „Kunde“).
raumflüstern handelt nach den der WKO entsprechenden gewerblichen Inhalten und Bestimmungen des freien Gewerbes der Erstellung von Einrichtungsvorschlägen und Raumgestaltung nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten unter Ausschluss haustechnischer Ausstattung sowie unter Ausschluss der den Ingenieurbüros bzw. den einschlägig reglementierten Erzeugungsgewerben vorbehaltenen Tätigkeiten. raumflüstern kann Innenausstattungs- und Innenraum-Gestaltungs-Aufträge seines Kunden an spezialisierte gewerbliche Fachunternehmen vermitteln und empfehlen. Dabei gibt der Kunde die diesbezüglichen Aufträge direkt an die gewerblichen Fachunternehmen und wird nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen beliefert. Aufträge an Gewerke und diese Art spezialisierte Fachunternehmen, die im Zuge der Projekt- und Auftragsarbeit zwischen Kunde und raumflüstern zur Besprechung, Behandlung und Evaluierung gelangen, werden nicht von raumflüstern selbst, sondern vom Kunden beauftragt. raumflüstern übernimmt keinerlei Qualitäts- und Leistungsverantwortung für die zum Einsatz gelangenden Gewerke. Jene sind zwischen dem Kunden – als Auftraggeber:in und den Gewerken – als Dritte – selbst abzuklären.
a) Diese AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, bzw. zwischen raumflüstern und dem Kunden ausdrücklich Abweichendes in schriftlicher Form vereinbart wurde. Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
b) Alle seitens raumflüstern erstellten Angebote, Konzepte, Kreativvorschläge, Auftragsbestätigungen und jede andere schriftliche Korrespondenz mit dem Kunden können grundrissbezogene und andere Maßangaben beinhalten. Alle angegebenen Maße richten sich nach dem jeweiligen, einstweiligen und gegebenen Zustand des Raumes, des Grundrisses, des Objektes und dessen sichtbaren und unsichtbaren Zusammenhängen beim Kunden, die sich nach Abnahme der Naturmaße seitens des Kunden beauftragten Gewerke aus deren Zusammenhängen und auftragsbezogenen Besonderheiten anders darstellen und verändern können. Somit sind alle Maßangaben freibleibend und werden von den Gewerken selbst in Naturmaßabnahmen angepasst und von jenen in mündlicher oder gegebenenfalls schriftlicher Abstimmung mit dem Kunden bestätigt.
c) Abweichungen von sämtlichen Bedingungen, insbesondere auch Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von raumflüstern ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
d) Soweit die Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes einzelnen hier vereinbarten Punkten vor.
e) Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen im Einzelfall seitens raumflüstern nicht widersprochen wird.
a) Angebote von raumflüstern sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von raumflüstern Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Kunden als genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ebenso kann ein Vertrag zwischen raumflüstern und dem Kunden mündlich und fernmündlich zu Stande kommen – wiewohl die Verträge in der Regel in Schriftform erfolgen. So kann ein seitens des Kunden mündlich erteilter Auftrag an raumflüstern seitens raumflüstern verbindlich akzeptiert werden.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch raumflüstern, um zum Gegenstand des vorliegenden Auftragsverhältnisses zu werden.
c) raumflüstern verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrages nach den mit dem Kunden abgestimmten Auftragsinhalten, den Erfahrungswerten und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) raumflüstern ist berechtigt zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranzuziehen und diese im Namen des Kunden zu beauftragen.
e) Die Zusammenarbeit zwischen raumflüstern und dem Kunden basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen, Unsicherheiten oder Zweifel an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen stimmen sich raumflüstern und der Kunde unverzüglich gegenseitig ab.
f) Im Laufe der Zusammenarbeit zwischen raumflüstern und dem Kunden stehen jene einander zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und der zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Einbringungsarbeiten in Termin und Inhalt im Wort. Sollte raumflüstern oder der Kunde zur Erbringung dessen akut nicht im Stande sein, ernennen sie zur Erbringung der Leistungen eine Vertretung.
g) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind oder unvereinbarten und das Projekt exponierenden Abhängigkeiten unterlegt, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen raumflüstern unverzüglich mitzuteilen. Werden im Rahmen des gemeinsamen Projektes zwischen raumflüstern und Kunden seitens des Kunden Gewerke und Lieferanten ohne Abstimmung mit raumflüstern zum Einsatz gebracht, ist raumflüstern für die Konsequenz aus Fehlern, qualitativen Einschränkungen und allgemeinen vom ursprünglich gemeinsam abgestimmten Konzept abweichenden Koordinaten und Ausführungsschwächen niemals verantwortlich zu machen. Sollte raumflüstern zu koordinierenden Leistungen aufgefordert werden, um zu unterstützen jene Fehler mit den jeweiligen Gewerken zu beseitigen, kann das nur nach Prüfung der Fakten durch raumflüstern und nach einem gesonderten Angebot in der Sache durchgeführt werden.
h) Durch die laufende Korrespondenz und die Absolvierung der projektrelevanten Termine gehen die Fortschritte und Hindernisse für die Abwicklung des Projektes eindeutig hervor. Zusätzlich führt raumflüstern Zeitaufzeichnungen, die seitens des Kunden angefordert werden können. raumflüstern ist darüber hinaus nicht verpflichtet Protokolle zu erstellen.
i) Der Kunde unterstützt raumflüstern für und im Rahmen der Auftragserfüllung. Dazu stellt der Kunde die vereinbarten Informationen und das erforderte Datenmaterial und etwaige Pläne und definierte Vorleistungen zur Leistungserbringung zur Verfügung. Zu Projektbeginn wird ein diesbezüglicher gemeinsamer Handlungsleitfaden besprochen innerhalb dessen die gemeinsam vereinbarten Verantwortungen und Erwartungshaltungen abgestimmt werden. Informiert der Kunde raumflüstern über das gemeinsame Projekt betreffende Handlungs- und Leistungsinhalte nicht oder werden die Bemühungen zur Auftragsabwicklung seitens des Kunden unterlaufen, sind die seitens raumflüstern zur ordnungsgemäßen und ursprünglich seitens des Kunden gewünschten Projektabwicklung abzuwickelnden Korrekturaufwendungen gegenüber des Kunden in kaufmännischer Konsequenz resp. im Aufwand den raumflüstern deswegen zu tragen hat, durch raumflüstern abzurechnen.
j) Gemeinsam zwischen raumflüstern und dem Kunden vereinbarte Termine gelten als Orientierungsgröße für gemeinsame Leistungsvereinbarungen. Die Nichteinhaltung von Terminen und Leistungsvereinbarungen können zu Projektverschiebungen und zusätzlichen Kosten für den Kunden führen.
k) raumflüstern kann dem Kunden Bezugsquellen und Handelspartner bekannt geben bei denen der Kunde nach dessen oder gemeinsamer Leistungs- und Produktauswahl selbst und direkt bestellen kann. Bei Bestellungen dieser Art übernimmt raumflüstern keinerlei Verantwortung und Schadenersatz für Mängel und Ausfall bei Lieferungen, Leistungen und Qualitäten. Dies liegt grundsätzlich in Verantwortung und auf Risiko des Kunden.
l) Der Kunde erteilt raumflüstern auf Grundlage gemeinsamer mündlicher Absprache das Recht und die Möglichkeit über die sichtbaren Produkt- und Leistungsergebnisse Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken in deren unmittelbaren Leistungs- und Geschäftsbelangen zu tätigen und zu veröffentlichen. Grundsätzlich werden Aufnahmen unter Berücksichtigung der herrschenden Datenschutzgesetze veröffentlicht.
a) Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge erhoben werden, die ausschließlich schriftlich unmittelbar nach Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden auf Grundlage des Vertrages resp. der Vereinbarungsgrundlagen wie Angebot oder Auftragsbestätigung sind von raumflüstern innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) raumflüstern hat Leistungen nach den Gesichtspunkten des allgemeinen Leistungsrahmens mit der von ihm zu erwartenden Sorgfaltspflicht (§1299 ABGB) zu erbringen.
d) Gegenüber geschmacklichen Leistungsergebnissen, Konzeptergebnissen und Empfehlungen kann vom Kunden kein Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.
e) Gegenüber Leistungen Dritter im Zusammenhang der Beratungs- und Konzeptionsarbeit ist vom Kunden gegen raumflüstern keinerlei Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch - weder direkt noch indirekt - geltend zu machen.
f) raumflüstern übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung gegenüber der Nutzung und des Gebrauchs von ihm skizzierter Möbel. Werden in den gezeichneten und später durch einen dritten Auftragnehmer gefertigten Möbeln z.B. technische oder elektronische Geräte oder andere Inhalte aufbewahrt oder in Funktion gehalten aufgrund deren Benutzung und Verwendung Schäden und Zerstörungen jedweder Art oder Leistungseinschränkungen eintreten, ist raumflüstern - egal durch welche Vorabinformation informiert - vor oder im Rahmen der Zeichnung niemals für direkte oder indirekte Schäden, Zerstörungen oder Leistungseinschränkungen verantwortlich zu machen, haftbar zu machen oder in irgendeine Verantwortung zu ziehen, da raumflüstern ausschließlich für die optische Zeichnung als Grundlage für die spätere Maßfertigung verantwortlich ist. Die Verantwortung für den Einsatz in oder auf dem seitens raumflüstern gezeichneten Möbel beinhalteten oder daraufstellenden oder es umgebenden Gerätes, das einen Schaden verursachen kann, trifft ausschließlich und uneingeschränkt den Kunden. Dies, weil raumflüstern niemals über technische Details und Anforderungen der beinhalteten, daraufstellenden oder in der Umgebung positionierten Geräte und Inhalte Bescheid weiß. Auch die Möbelnutzung selbst liegt unabhängig von der Definition und Angabe an raumflüstern zur Zeichnung dieser Möbel ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, respektive deren vertraglichen Einvernehmen mit dem Produzenten dieser Möbel.
g) Der Kunde hat die von raumflüstern zur Anlieferung organisierte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unmittelbar nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, schriftlich zu rügen. Wenn Waren unmittelbar an Dritte versandt werden, beginnen die Fristen für die Untersuchung und Rügeverpflichtung mit Einlagen der Ware beim Dritten.
h) Schadenersatzansprüche des Kunden an raumflüstern aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unrichtiger Ratschläge und Auskünfte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens raumflüstern beruhen.
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug einer Leistung durch raumflüstern, nach Grundlagen des Auftrags respektive der Auftragsbestätigung, ist ein Rücktritt des Kunden erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist schriftlich zu setzen.
c) Bei Verzug des Kunden bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch raumflüstern unmöglich macht oder erheblich behindert, ist raumflüstern zum Vertragsrücktritt berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Entscheidungen durch permanente sich wiederholende Änderungswünsche verzögert, verhindert oder aussichtslos macht. Dies gilt ebenso, wenn der Kunde raumflüstern zur stetig wiederholten Angebotseinholung auffordert – dies zur Erwartung einer Preisverbesserung oder in Erwartung der Einbringung von Produktvarianten ohne selbst eine Kaufentscheidung zu treffen. Nach drei Angebotseinholungen ohne Auftragserteilung an einen Lieferanten durch den Kunden hat raumflüstern die Berechtigung zum unmittelbaren Vertragsrücktritt.
d) Ist raumflüstern zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält raumflüstern den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Kunden sind von diesem die von raumflüstern erbrachten Leistungen zu honorieren.
a) Sämtliche Rechnungen sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) raumflüstern unterliegt der Befreiung von der Umsatzsteuer (§ 6 Abs 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz – UStG) und stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Sollte raumflüstern umsatzsteuerpflichtig werden, ist raumflüstern berechtigt die Umsatzsteuer auf Basis des gültigen USt Steuersatzes dem Kunden entsprechend nachzuverrechnen.
c) Eine Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen seitens des Kunden, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Sollte sich aus den Zusammenhängen der Zusammenarbeit (AGB Punkt 3 e)-k)), insbesondere durch die Unterlassung der Einbringungs-Leistungen und -Termine des Kunden zur vertraglichen Leistungserbringung für jene ein Mehraufwand zur Leistungserbringung ergeben, ist raumflüstern ermächtigt den dementsprechend dokumentierten Leistungsmehraufwand dem Kunden avisiert in summierter Hochrechnung zum angegebenen Stunden-Honorarsatz in Form eines Ergänzungs-Honorars geltend zu machen. Die diesbezüglichen Bedingungen eines Stunden-Mehraufwands hat raumflüstern im Angebot anzugeben.
e) Der Kunde kann eine Änderung des gemeinsam vertraglich durch Auftrag, Angebot und Auftragsbestätigung bestimmten Leistungsumfanges schriftlich gegenüber raumflüstern äußern. Seitens raumflüstern kommen dabei bereits angefangene und eingebrachte ursprüngliche Leistungspositionen zur Verrechnung und der neue Leistungswunsch wird dem Auftraggeber schriftlich erneut angeboten. raumflüstern tritt dann von der zu erbringenden ursprünglichen Restleistungserbringung automatisch einvernehmlich zurück. Dabei tritt Punkt 5d) dieser AGB in Kraft.
f) Der Kunde trägt nach Beauftragung gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise – und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen von raumflüstern und Dritter.
g) Gefällt dem Kunden eine kreative Leistung oder ein kreativer Leistungsschritt (Beispiel Einrichtungs- oder Kreativkonzept) im Auftrag des Kunden geschmacklich nicht oder entspricht ihm nicht, wiewohl über die diesbezüglichen Inhalte der Aufgabenstellung im Konzept oder Angebot zwischen raumflüstern und Kunden ein Einvernehmen bestand, ist die Leistung von Seiten raumflüstern trotzdem aufgaben- und angebotsgerecht erbracht, erfüllt und beendet worden. Dies im Rahmen der seitens raumflüstern angebotenen Stundenleistungen zur Erbringung der fachlichen Details dieses kreativen Leistungsschrittes. Es obliegt raumflüstern aus eigenem Dafürhalten ausschließlich eine und nur eine Alternative für den Kunden kostenlos zu erarbeiten. Ebenso aber ist raumflüstern bei nach Angebot erfüllter Stundenleistung für diesen kreativen Leistungsschritt / für diese kreative Leistung berechtigt, dem Kunden ein neues Angebot zur Wiederholung dieser Leistung zu unterbreiten. Im Vorlauf dafür werden die seitens des Kunden gewünschten Änderungen dokumentiert. Der Kunde muss raumflüstern danach neuerlich beauftragen und den Leistungsschritt neu konkludent zur gänzlichen Anzahlung bringen.
h) Die Rechnungen von raumflüstern an den Kunden sind innerhalb der angegebenen Frist ohne jeden Abzug fällig. Etwaige Mängelrügen über die die gegenständliche Rechnung umfassende(n) Leistung(en) werden zwischen dem Kunden, raumflüstern und Dritten je nach Zuständigkeit unabhängig von der Notwendigkeit der fristgerechten Bezahlung der Rechnung durch den Kunden an raumflüstern behandelt. Etwaige Mängelrügen resp. Gewährleistungsansprüche befreien den Kunden nicht von der Bezahlung und fristgerechten Fälligkeit der Rechnung an raumflüstern.
i) Bei verspäteter Zahlung ist raumflüstern berechtigt ein neues Angebot mit einem neu adaptierten Zeitplan zur Umsetzung an den Kunden zu legen. Dieses Angebot erfordert neuerlich eine Beauftragung durch den Kunden und einer Auftragsbestätigung seitens raumflüstern.
j) Die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten, die raumflüstern entstehen, trägt der Kunde. raumflüstern ist berechtigt Factoring in Anspruch zu nehmen bzw. mit der Einbringlichmachung Dritte zu beauftragen.
k) Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist raumflüstern — unbeschadet sonstiger Rechte — berechtigt, die Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist raumflüstern berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 15% des Preises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten.
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von raumflüstern.
a) raumflüstern ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber als solche explizit erteilten Informationen verpflichtet. Ausnahmen sind alle Zusammenhänge über durch den Kunden bei raumflüstern beauftragte Leistungen, Zahlungs- und Lieferdetails selbst gegenüber Lieferanten von raumflüstern.
b) raumflüstern ist auch zur Geheimhaltung seiner Konzepttätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist raumflüstern berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
a) raumflüstern behält sich bis zur vollständigen in der gegenständlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Bezahlung alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Übersichten, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Prospekte, Materialkonzepte, individuelle Modelle) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von raumflüstern und insbesondere nach vollständiger Bezahlung jener nach Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Inhalte zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur dann und danach für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) raumflüstern ist berechtigt, der Kunde verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von raumflüstern anzugeben.
d) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat raumflüstern Anspruch auf Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt.
a) Mit der Auftragserteilung stimmt der Kunde zu, dass raumflüstern seine Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angebote, Geschäftskommunikation etc. im elektronischen Format (PDF iSd § 11 Abs 2 UStG) ausstellt und dem Kunden elektronisch zugestellt wird. Das ersetzt unter anderem eine postalische Zusendung der Rechnung. Die Ausstellung einer Papierrechnung, eines Papierangebotes, einer Papier-Auftragsbestätigung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
b) Die Zustellung der elektronischen Rechnung erfolgt per e-Mail.
c) Der Kunde gibt raumflüstern zum Zeitpunkt des Beginns der gemeinsamen Geschäftsbeziehung seine E-Mail-Adresse bekannt und hält raumflüstern über Adressänderungen unmittelbar informiert.
d) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Empfangsgeräte und übermittelten Kontaktadressen mit allen Speicher-, Empfangs-, Antwort- und Ausdruck Möglichkeiten funktionstüchtig sind. Filterprogramme und Firewalls sind so einzustellen, dass der Empfang der Rechnungen von raumflüstern nicht blockiert werden. Alle technischen Schwierigkeiten und Konsequenzen, die den Empfang behindern gehen zu Lasten des Kunden.
e) Automatische Antworten seitens der vom Kunden angegebenen Kontaktadressen über z.B. die Abwesenheit des Empfängers hindern die rechtswirksame Zustellung der elektronischen Rechnung nicht.
a) Für Verträge zwischen dem Kunden und raumflüstern kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von raumflüstern vereinbart.
c) Für Konsumenten gelten folgende Regelungen nicht bzw. mit folgenden Abweichungen:
i) Punkte 1.b, 2.c und 3.b schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen von raumflüstern aus.
ii) Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs innerhalb der Frist nach dem Punkt 3.e wird raumflüstern in der Verständigung hinweisen.
iii) Punkt 5.b gilt nicht für Fixgeschäfte.
iv) Punkt 5.d findet mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von § 1168 ABGB gilt.
v) Das Aufrechnungsverbot in Punkt 6.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit von raumflüstern und für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, von raumflüstern anerkannt oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von raumflüstern.